Gutschein schenken

Gutscheine als Geschenkidee

Gutscheine erfreuen sich stetig wachsender Beliebtheit. Spätestens wenn sich die Frage stellt: Was dem zu Beschenkenden gefallen könne, zieht der Schenker einen Gutschein in Betracht. Das liegt an der Einfachheit. Oft kennen sich Schenker und zu Beschenkender recht gut, dennoch findet sich keine greifbare Geschenkidee. Es wäre schrecklich, wenn die Aufmerksamkeit nicht gelungen ankäme. Ein Geschenk soll schließlich Freude stiften.


Ein Gutschein scheint da das ideale Geschenk: Die Gutscheinkarte ist oft einer EC-Karte nachempfunden und wirkt daher weniger plump als ein Bündel Geld. Außerdem darf der Beschenkte am Ende selbst entscheiden, was er mit dem Gutscheinguthaben kaufen möchte.

Was kann mit Gutscheinen gekauft werden?

Die Gutscheine werden im regionalen Einzelhandel sowie im Internet angeboten. Mit Gutscheinen lassen sich Produkte des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittel kaufen, aber auch Technik und Bekleidung oder Abenteuer- und Erholungserlebnisse werden so verschenkt. Mittlerweile bietet jedes namhafte Unternehmen wie Media Markt, Zalando oder Netflix Geschenkgutscheine an. Aber auch viele kleine Händler erkennen den Trend und bewerben eigene Shopping Gutscheine.

In Geschäften des Einzelhandels hängen die Gutscheine im Kassenbereich aus. Der Kauf ist denkbar einfach: Der Kunde wählt eine Karte mit dem Logo des Wunschunternehmens sowie Wunschbetrages und bezahlt den Gutschein an der Kasse. Die Guthabenbeträge sind vorgegeben und umfassen Spannen zwischen fünf bis 100 Euro. Aber auch höhere Beträge sind möglich.

Der Kassenbeleg muss unbedingt aufbewahrt werden: Sollte die Karte aus einem Grund nicht korrekt aktiviert sein, kommt es spätestens beim ersten Zahlungsversuch zu Problemen. Auf dem Beleg befinden sich wichtige Daten, die bei einer Problembehebung helfen.

Wie sieht das Kleingedruckte bei Gutscheinen aus?

Gutscheine unterliegen rechtlichen Auflagen, die nicht immer dem Kunden zu Gute kommen.

Gutscheine weiterverschenken

Ein Gutschein ist wie Geld und darf von anderen Personen eingelöst werden, auch wenn diese nicht namentlich aufgeführt sind.

Gutscheine auszahlen lassen oder reklamieren

Ein Recht auf das Barauszahlen von Gutscheinguthaben oder Teilbeträgen haben Kunden nicht. Auch eine Reklamation ist nicht möglich. Nur wenn das Unternehmen aus Kulanz handelt oder der Gutschein sich auf ein bestimmtes Produkt bezieht und dieses nicht mehr existiert ist eine Barauszahlung möglich.

Gutscheine können verjähren

Gutscheine können verjähren. Befindet sich auf dem Schein keine Ablauffrist, gilt die gesetzliche Regelung der Verjährungsfrist von drei Jahren. Die gelten ab Ende des Jahres vom Kaufdatum aus. Heißt: Wird die Gutscheinkarte im Jahr 2020 gekauft, verfällt das Guthaben Ende 2023.

Kaufpreis bei versäumter Frist erstatten lassen

Befindet sich auf dem Gutschein ein Verfallsdatum, und dieses wurde überschritten, lässt sich das Guthaben nicht mehr gegen Waren einlösen. War die Ablauffrist kürzer als die von der gesetzlichen Verjährungsfrist vorgegebenen drei Jahre, darf der Kunde die Erstattung des Kaufpreises beanspruchen. Bei dieser Auszahlung darf das Unternehmen den einkalkulierten Gewinn einbehalten, dass können 15 bis 20 Prozent des Guthabenwertes sein.

Also sollten Gutscheine nicht allzu lange in der Schublade lagern.